Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Fischereiberechtigter an der Mur am rechten Ufer vom Bildstock in Stübing bis zum Siebenbründl in Judendorf-Straßengel. Im selben Bereich besteht ein Fischereirecht der beklagten Partei, das nach den Behauptungen der klagenden Partei und der in der ersten Instanz erfolgten Außerstreitstellung durch die beklagte Partei seinem Ursprung und Umfang nach auf ein Privileg Kaiser Ferdinands II. vom 9.September 1626 zurückgeht. Mit diesem Privileg wurde... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §826
Rechtssatz: Bestehen im selben Revier konkurrierende Fischereirechte, können Abgrenzungsrechte ersessen worden sein; sonst sind die Rechte so auszuüben, daß ein angemessener Ausgleich der Interessen der Fischereiberechtigten stattfindet. Entscheidungstexte 1 Ob 35/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1986 1 Ob 35/86 SZ 59/200 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §826
Rechtssatz: Liegen keine Vereinbarungen zwischen den Teilhabern der Gemeinschaft vor, ist der Entstehungsgrund der Gemeinschaft für ihre innere Ordnung maßgebend. Entscheidungstexte 1 Ob 35/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1986 1 Ob 35/86 SZ 59/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS... mehr lesen...
Norm: ABGB §826ABGB §860ABGB §914 IIIiABGB §1175 A1
Rechtssatz: Bei der Auslegung des in der Wettbewerbsausschreibung aufscheinenden Begriffes Teilhaber ist vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen. Die Teilhaberschaft hört nicht schon mit der Beendigung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder mit der Aufhebung der Gemeinschaft, sondern erst mit der Geschäftsabwicklung und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung oder mit der tatsächlichen Au... mehr lesen...