Norm
ABGB §383Rechtssatz
Bestehen im selben Revier konkurrierende Fischereirechte, können Abgrenzungsrechte ersessen worden sein; sonst sind die Rechte so auszuüben, daß ein angemessener Ausgleich der Interessen der Fischereiberechtigten stattfindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010995Dokumentnummer
JJR_19861117_OGH0002_0010OB00035_8600000_002