RS OGH 1986/11/17 1Ob35/86

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Veröffentlicht am 17.11.1986
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Norm

ABGB §383
ABGB §826

Rechtssatz

Bestehen im selben Revier konkurrierende Fischereirechte, können Abgrenzungsrechte ersessen worden sein; sonst sind die Rechte so auszuüben, daß ein angemessener Ausgleich der Interessen der Fischereiberechtigten stattfindet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010995

Dokumentnummer

JJR_19861117_OGH0002_0010OB00035_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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