IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der Frau A, in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wiener Neustadt vom 19. September 2017, Zl. ***, betreffend Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtverfahrensgesetz (VwGVG) mit der Maßgabe stattgegeben, dass der Spruch: des bekämpften Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.05.2018 Norm: MSG NÖ 2010 §8 Abs2MSG NÖ 2010 §21AVG 1991 §59ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Für die Bedeutung einer spruchmäßigen Aussage ist weder maßgeblich, wie sie die Behörde verstanden wissen wollte, noch, wie sie der Empfänger verstand. Da Bescheide Gesetzen näher stehen als privatrechtlichen Verträgen, ist es vielmehr angebracht, bei ihrer Auslegung analog den Grundsätz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.05.2018 Norm: MSG NÖ 2010 §8 Abs2MSG NÖ 2010 §21AVG 1991 §59ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Dass ein anderer [hier: ursprünglicher] Bescheid zur Auslegung eines später ergangenen Bescheides herangezogen werden darf, ergibt sich weder aus den §§ 6 und 7 ABGB noch aus der Judikatur des VwGH. In Frage käme lediglich die Heranziehung der Bescheidbegründung (des auszulegenden Besche... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.05.2018 Norm: MSG NÖ 2010 §8 Abs2MSG NÖ 2010 §21AVG 1991 §59ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Die Behörde trifft die Verpflichtung, aufgrund geänderter Voraussetzungen in einer Haushaltsgemeinschaft [hier: durch Geburt der Tochter] und der daraus folgenden Aufteilung des Einkommensüberschusses […] die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung hinsichtlich aller Haushalt... mehr lesen...