Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Grundbuchsantrag vom 13.03.2018 begehrte die beschwerdeführende Partei (in Folge BF) beim Bezirksgericht (in Folge BG) XXXX folgende Grundbuchseintragung:„Die Hinterlegung der Vereinbarung vom 04.04.2017 in die Sammlung der bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden zum Erwerb des Eigentumsrechtes an dem angeblich der XXXX gehörenden Superädifikats XXXX , errichtet auf Gst XXXX , inneliegend in der der XXXX gehörigen Lieg... mehr lesen...