Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.10.2021 Norm: NatSchG NÖ 2000 §12ABGB §422
Rechtssatz: Das NÖ NSchG macht die Naturdenkmalerklärung weder von einer Interessenabwägung abhängig, noch verlangt es eine Bedachtnahme darauf, ob das Eingriffsverbot gemäß § 12 Abs 3 NÖ NSchG für den Betroffenen wirtschaftlich zumutbar ist (VwGH 2002/10/0113). Schlagworte Landwirtschaft und Natur; N... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Grünstäudl als Einzelrichter über die Beschwerden 1. der A, ***, ***, 2. des B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 6. Juli 2021, Zl. ***, betreffend Erklärung zum Naturdenkmal nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Den Beschwerden wird insoweit Folge gegeben, als im Spruch: des angefochtenen Bescheides - die Wortfolg... mehr lesen...