Norm: ABGB §405
Rechtssatz: Verfallserkenntnisse erstrecken sich auch auf die Früchte der für verfallen erklärten Sachen (hier: Hunde). Entscheidungstexte 1 Ob 32/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 32/93 Veröff: SZ 67/7 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0099595 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Arbeitsverhältnis zwischen den Streitteilen endete am 13. Mai 1987 mit der Entlassung des Beklagten durch die klagenden Parteien. Zunächst kündigten die klagenden Parteien mit Schreiben vom 12. Dezember 1986 das Arbeitsverhältnis zum 31. März 1987 auf. Am 13. März 1987 erhielt der Beklagte von den klagenden Parteien ein Telegramm, womit diese "unsere Kündigung in eine fristlose Entlassung umwandelten" und diese mit ungerechtfertigten Materialeinkäufen für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte am 17.11.1974 vom Beklagten das aus dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück 670/1 der EZ 57 KG Wolfgangthal neu zu bildende Grundstück 670/8 Wiese um 428.000 S. Erst am 3.10.1983 stellte sie bei der Grundverkehrsbehörde den Antrag auf Genehmigung des Kaufvertrages. Nach Ablehnung dieser Genehmigung begehrte die Klägerin mit der am 19.9.1984 erhobenen Klage die Rückzahlung des Kaufpreises, weiters einen Aufwandersatz von 27.500 S, die Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §295ABGB §330ABGB §405
Rechtssatz: Vor der Absonderung sind Früchte nicht sonderrechtsfähig. Entscheidungstexte 1 Ob 37/82 Entscheidungstext OGH 10.11.1982 1 Ob 37/82 1 Ob 32/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 32/93 Auch; Veröff: SZ 67/7 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ABGB §330ABGB §405ABGB §1041 A1
Rechtssatz: Der redliche Besitzer hat für die abgetrennten Früchte dem Eigentümer der Muttersache keinerlei Ersatz zu leisten. Insbesonders ist auch ein Anspruch nach § 1041 ABGB hinsichtlich des Wertes dieser Früchte ausgeschlossen (6 Ob 135/58, 7 Ob 279/64). Entscheidungstexte 6 Ob 682/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 6 Ob 682/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §330ABGB §405
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß sich nach der Abtrennung das Eigentum an der Muttersache im Eigentum an der Frucht fortsetzt, wird u.a. durch den Eigentumserwerb des redlichen Besitzers gem § 330 ABGB eingeschränkt. Entscheidungstexte 6 Ob 682/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 6 Ob 682/76 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §295ABGB §330ABGB §405
Rechtssatz: Auch das nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nichtschlagbare geschlägerte Holz fällt unter den Begriff " Naturalfrüchte ". Entscheidungstexte 6 Ob 135/58 Entscheidungstext OGH 18.06.1958 6 Ob 135/58 7 Ob 279/64 Entscheidungstext OGH 11.11.1964 7 Ob 279/64 Auch ... mehr lesen...