Rechtssatz: Im Betriebsanlagenverfahren besteht der Schutz des Eigentums des Nachbarn nur insofern, als es zu einer Vernichtung der Substanz kommt und ist dieser der Verlust der Verwertbarkeit gleichzuhalten. Eine bloße Wertminderung wird nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht geschützt. Eine bloße Wertminderung ist auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Schlagworte Betriebsanlage, Nachbar, Eigentum, Gefährdung, Wertminderung mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der **** die Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und dem Betrieb eines Hotels am Standort ****, ****, erteilt. In der Berufung wird ausgeführt, dass nach § 364a AGBG der Nachbar nicht das Recht habe durch eine derart massive Verbauung das gesamte einstrahlende Sonnenlicht zu blockieren. Wenn es unvermeidbar sei, das Projekt an dieser Stelle zu errichten, so müsse für die Wertminderung eine entsprechende Entschädigung erfolgen. Hinsichtlich d... mehr lesen...