Begründung: Mit Beschluss vom 21.11.2005 bestellte das Erstgericht für die Betroffene S***** Frau H***** c/o IfS-Sachwalterschaft, Marktplatz 10/1, Feldkirch, zur Sachwalterin zur Besorgung aller Angelegenheiten gemäß § 273 Abs 3 Z 3 ABGB. S***** sei von Geburt an körperlich und geistig behindert. Sie sei hilflos und teilweise auch in den alltäglichen Verrichtungen betreuungsbedürftig. Sie sei nur auf einfachster kindhafter Ebene kommunikationsfähig, kenne keine Buchstaben und könn... mehr lesen...
Norm: ABGB §284bABGB §284eAußStrG §122 Abs3
Rechtssatz: Die Registrierung der Angehörigenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ist nicht konstitutive Wirksamkeitsvoraussetzung der gesetzlichen Vertretungsmacht der nächsten Angehörigen. Sobald mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 284b ABGB die sich mit dem Aufgabenbereich des Sachwalters deckende Angehörigenvertretung ipso iure entstanden ist, ist die Be... mehr lesen...