Norm: ABGB §275 Z2RAO §28 Abs1 litoNO §134 Abs2 Z16
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 275 Z 2 ABGB hat das Gericht nicht eigenständig zu prüfen, ob die in die Liste von zur Übernahme von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen besonders geeigneten Rechtsanwälten bzw Notaren eingetragene Person tatsächlich diese besondere Eignung aufweist. Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, diesen „Ersatzmann“ zu bestellen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §275EO §382e
Rechtssatz: Der durch die Einholung einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedingten Verfahrensverzögerung würde das Gebot der besonders dringlichen Behandlung von derartigen Sicherungsanträgen geradezu widersprechen. Anträge nach § 382e EO bedürfen daher nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 7 Ob 134/17g Entscheidungstext OGH 21.... mehr lesen...
Norm: ABGB §275EO §382e
Rechtssatz: Das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382e EO ist nicht vertretungsfeindlich. Entscheidungstexte 7 Ob 134/17g Entscheidungstext OGH 21.09.2017 7 Ob 134/17g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131749 Im RIS seit 04.01.2... mehr lesen...
Norm: ABGB §275 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 275 ABGB Aufgehoben durch VolljährG BGBl 1973/108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102490 Dokumentnummer JJR_19960913_OGH0002_000ABG00275_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §275. BGB §1910HGB §118. HGB §119
Rechtssatz: Ein Gebrechtlichkeitspfleger, der zur Vertretung eines Gesellschafters einer OHG in Gesellschaftsangelegenheiten bestellt ist, kann von der Wahrnehmung der Verwaltungsrechte dieses Gesellschafters durch den Gesellschaftsvertrag oder einen Gesellschaftsbeschluß grundsätzlich auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn der Pflegebefohlene voll geschäftsfähig ist. Veröff: NJW 1965,1961 ... mehr lesen...