Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.12.2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Bestellung eines Abwesenheitskurators gemäß § 270 ABGB idF BGBl I 2006/92 beim Bezirksgericht Wien Innere Stadt für die jeweiligen anonymen Inhaber von einer größeren Anzahl verschiedener Sparkonten und Wertpapierdepots. Das Bezirksgericht stellte der Beschwerdeführerin den Antrag mit dem Auftrag zur Verbesserung dahingehend zurück, dass für jede einzelne Geschäftsbezie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Grundverfahren, einem vor dem Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) geführten Zusammenlegungsverfahren nach dem Flurverfassungs-Landesgesetz (FLG), ersuchte die Beschwerdeführerin das BG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators nach § 270 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, idF BGBl. I Nr. 92/2006 (ABGB), für eine im Grundverfahren beteiligte Partei (geboren im Jahr 1870), da dieser Partei behördliche Schreiben nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.12.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Bestellung eines Abwesenheitskurators gemäß § 270 ABGB idF BGBl I 2006/92 beim Bezirksgericht Wien XXXX (im Folgenden: BG) für die jeweiligen anonymen Inhaber von einer größeren Anzahl verschiedener Sparkonten und Wertpapierdepots. Daraufhin stellte das BG mit Beschluss vom 28.01.2017 den oben genannten Antrag der BF zur Verbesserung binnen 14 Tagen ... mehr lesen...