Begründung: Das Erstgericht übertrug mit rechtskräftigem Beschluss vom 17. März 2000 die alleinige Obsorge für die beiden Kinder, deren eheliche Eltern getrennt leben, der Mutter und hat nun, soweit hier relevant, 1.) die am 21. März 2000 gemäß § 382a EO erlassene einstweilige Verfügung (Verpflichtung des Vaters zur Zahlung vorläufiger monatlicher Unterhaltsbeiträge von je 1.450 S für beide Kinder) gemäß § 399a EO dahin eingeschränkt, dass der derzeit einkommenslose Vater nur zu e... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 6. (das Datum "6. 9." im Verfahrenshilfeantrag ON 21 ist ein offensichtlicher Schreibfehler) 1990 geborene mj. Raphael ist der eheliche Sohn der mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 30. 4. 1991, 1 C 22/91-8, geschiedenen Eheleute Lydia und Christian H*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu. Seit deren zweiten Eheschließung trägt das Kind den Familiennamen P*****. Bereits seit 2. 1. 1991 ist der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Referat ... mehr lesen...
Norm: ABGB §214ABGB §216UVG §9
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger untersteht, soweit er als Unterhaltssachwalter nach § 9 Abs 2 UVG einschreitet, nicht der Aufsicht des Pflegschaftsgerichtes. Das Pflegschaftsgericht hat ihm in diesem Umfang keine Weisungen und Aufträge zu erteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 594/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 6 Ob 594/93 Veröff: SZ 66/115 = ... mehr lesen...