Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Begründung: Die 1919 geborene Betroffene wohnt seit 17. 2. 2004 in einem Pflegeheim. Die Heimleitung teilte dem Erstgericht mit, die Betroffene könne sich um ihre finanziellen Belange nicht mehr selbst kümmern. Das Erstgericht führte eine Erstanhörung durch und bestellte den Revisionsrekurswerber zum einstweiligen Sachwalter zwecks Vertretung der Betroffenen im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird. Zugleich wurde er zum einstweiligen Sa... mehr lesen...
Begründung: Der wegen Manie unter Sachwalterschaft stehende Betroffene hatte zunächst seine Schwester als Sachwalterin, danach seine nunmehrige Gattin. Diese beantragte aus näher genannten Erwägungen ihre Enthebung. Das Erstgericht teilte dem nunmehrigen Rechtsmittelwerber die Absicht mit, ihn als „Verfahrenssachwalter und einstweiligen Sachwalter" bestellen zu wollen. Er sei der in der gemäß § 86 Abs 2 Geo geführten Liste der Nächste.
Gründe: für die Ablehnung der Übernahme der S... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund von Anregungen einer Sozialarbeiterin und des Schwiegersohns der Betroffenen nahm das Erstgericht deren Erstanhörung vor, um beurteilen zu können, ob die Betroffene alle ihre Angelegenheiten ohne die Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen könne. Die Erstanhörung erweckte beim Erstrichter den Eindruck, dass dies nicht der Fall sei. Er erachtete demnach die Fortsetzung des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wi... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteilt hatte, ein Sachwalter könne mangels freier Kapazitäten nicht namhaft gemacht werden, bestellte das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 9. 2001 Rechtsanwalt Dr. Peter W***** ohne ihn vorher dazu zu befragen, zum Verfahrenssachwalter gemäß § 238 Abs 1 AußStrG für den Betroffenen Alois S*****. Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Obwohl die Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses keiner
Begründung: bedarf (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 ZPO), sei den Ausführungen der Betroffenen in Kürze entgegen gehalten: Obwohl die Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses keiner
Begründung: bedarf (Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, ZPO), sei den Ausführungen der Betroffenen in Kürze entg... mehr lesen...
Begründung: Weil "aufgrund der Form und des Inhalts zahlloser Eingaben des Dr. Werner O*****" (im Folgenden Betroffener) Anhaltspunkte vorlägen, dass dieser seine Interessen in mehreren von ihm beim Bezirksgericht Innsbruck angestrengten Zivilverfahren nicht ohne Gefahr eines Nachteiles für sich selbst wahrzunehmen imstande sei, wurde betreffend den Genannten ein Sachwalterbestellungsverfahren eingeleitet und Dr. Kurt B*****, Rechtsanwalt *****, zum Verfahrenssachwalter nach § ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte den Notariatskanditaten Mag. R***** zum einstweiligen Sachwalter der Betroffenen für die Dauer des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft werde, und ordnete an, dass er für die Betroffene folgende Angelegenheiten zu besorgen habe: 1. Vertretung im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters gemäß § 273 ABGB (§ 238 Abs 1 AußStrG) und 2. Vertretung in allen dringenden Angelegenheiten der Einkommens- und V... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 10. 8. 1998 wurde Rechtsanwalt Dr. Kurt B***** zum Verfahrenssachwalter gemäß § 238 Abs 1 AußStrG für den Betroffenen Dr. Werner O***** bestellt. In seinem dagegen erhobenen Rekurs führte Dr. B***** unter anderem aus, daß er aufgrund der Erkrankung seines Kanzleipartners beruflich völlig überlastet sei. Er sei trotz des Umstandes, daß ein Rechtsanwaltsanwärter und zwei Halbtagskräfte eingestellt worden seien, nicht in der Lage, die... mehr lesen...
Norm: ABGB §191ABGB §192ABGB §193ABGB §194ABGB §195ABGB §281 B
Rechtssatz: Die Untauglichkeitsgründe der §§ 191 bis 195 ABGB sind im Sachwalterschaftsverfahren analog anzuwenden (vgl 3 Ob 543/92 = RZ 1994/15). Entscheidungstexte 1 Ob 252/97h Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 252/97h 10 Ob 60/00x Entscheidungstext OGH 04.0... mehr lesen...
Begründung: Der durch frei gewählte Rechtsanwälte vertretene Betroffene, ein Zimmermeister und Sägewerks- sowie E-Werksbesitzer, regte an, Johann L***** für ihn zum Sachwalter zu bestellen, weil er alkoholkrank sei und verhindern wolle, von „Geschäftspartnern“ bedrängt Verträge abzuschließen, insbesondere aber Liegenschaften zu veräußern. Das Erstgericht bestellte nach der Erstanhörung Johann L***** (im folgenden auch nur Sachwalter) mit Beschluß vom 4.Juni 1997 ON 4 zum Verfahre... mehr lesen...
Norm: ABGB §195ABGB §200ABGB §273ABGB §281 B
Rechtssatz: Mangels Auffindbarkeit, Verfügbarkeit oder sachlicher Bestellungsrechtfertigung einer der im § 281 ABGB genannten Personen ist eine andere, dort nicht genannte Person zum Sachwalter gemäß § 273 ABGB zu bestellen; deren Verpflichtung zur Übernahme des Amtes besteht in Analogie zur Bestimmung für die Vormundbestellung nach § 200 ABGB. Auch die Bestimmungen über die notwendige und freiwillig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FABGB §195ABGB §201
Rechtssatz: Die freiwilligen Entschuldigungsgründe nach § 195 ABGB sind, nicht im Rechtsmittelverfahren gegen die Bestellung des neuen Sachwalters, sondern im Verfahren nach § 201 ABGB zu prüfen. Entscheidungstexte 6 Ob 28/97d Entscheidungstext OGH 26.05.1997 6 Ob 28/97d European Case Law Ident... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob Rechtsanwalt Dr.Felix H***** über dessen Antrag aus im einzelnen genannten Gründen als Sachwalter und bestellte Rechtsanwalt Dr.Martin N***** mit Kanzleisitz in Wolkersdorf (im folgenden neuer Sachwalter) - ohne dessen vorherige Anhörung - zum Sachwalter, der wie sein Vorgänger folgenden Kreis von Angelegenheiten zu besorgen habe (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB): Das Erstgericht enthob Rechtsanwalt Dr.Felix H***** über dessen Antrag aus im einzelnen gen... mehr lesen...
Norm: ABGB §195ABGB §274 idF SWRÄG2006ABGB §276 IeB-VG Art7MRK Art4 Abs2MRK Art4 Abs3 litd
Rechtssatz: Für den nach dieser Gesetzesstelle bestellten Abwesenheitskurator besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Übernahme des Amtes in Analogie zur Regelung für die Vormundbestellung (§ 200 ABGB) und es kommen für diese Person auch die Vorschriften über die notwendige und freiwillige Entschuldigung eins Vormundes (§§ 191 - 195 ABGB) analog zur A... mehr lesen...
Begründung: Stefano I*****, der außereheliche Vater des am 4.6.1945 geborenen mj.Massimiliano I*****, ist von seinem bisherigen Wohnort verzogen und seither unbekannten Aufenthaltes (ON 26). Mit Beschluß vom 20.12.1992 bewilligte das Pflegschaftsgericht dem Minderjährigen ab 1.10.1992 den Bezug von Unterhaltsvorschüssen in der monatlichen Höhe von S 1.800,-. Zwecks Zustellung des Bewilligungsbeschlusses an den Vater bestellte es für diesen den Rechtsanwaltsanwärter Dr.Joachim ... mehr lesen...
Norm: ABGB §195
Rechtssatz: Als Maßstab für die aus § 195 ABGB ableitbare Ablehnung einer Sachwalterschaftsübernahme wegen Auslastung oder Überlastung mit anderen übernommenen Sachwalterschaften ist für hauptberuflich oder nebenberuflich oder ehrenamtlich im Rahmen eines Sachwaltervereins tätige Personen die am Gesetzesauftrag und Gesetzeszweck der Vereinssachwaltergesetzes und Patientenanwaltsgesetzes (VSPAG BGBl 1990/156) zu messende zumutbar... mehr lesen...
Begründung: Die Betroffene wuchs ohne ihre Eltern zu kennen zunächst in einem Kinderheim, sodann bis zu ihrem 18. Lebensjahr in einem Erziehungsheim auf. Sie absolvierte insgesamt lediglich vier Volksschulklassen und arbeitete nach der Schulentlassung als landwirtschaftliche Hilfskraft. Sie hat fünf Kinder geboren, die drei älteren Kinder wurden zur Adoption freigegeben. Zusammen mit dem 1977 geborenen Sohn Andreas und der 1988 geborenen Tochter Simona und ihrem Lebensgefährten Jose... mehr lesen...
Norm: ABGB §195ABGB §282AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß Personen, die nur auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit als Obmann eines Sachwaltervereines schon mehrere Sachwalterschaften zu besorgen haben, der Entschuldigungsgrund des § 195 ABGB nicht zur Verfügung stehen soll, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 552/87 Entscheidungstext OGH 20.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. August 1966 wurde Erna S*** wegen Geisteskrankheit voll entmündigt. Zum Kurator wurde ihre Mutter bestellt. Sie wurde mit dem Inkrafttreten des Sachwaltergesetzes gemäß dessen Art. X Z 3 Abs.1 Sachwalter. Die Sachwalterin befindet sich nunmehr in einem Pensionistenheim in Pflege. Dessen Verwalter teilte dem Erstgericht mit, daß sie auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr imstande sei, ihr Amt auszuüben. Das Erstgericht ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §195
Rechtssatz: Die im § 195 ABGB aufgezählten freiwilligen Entschuldigungsgründe gelten für Bezirksverwaltungsbehörden nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 531/85 Entscheidungstext OGH 20.03.1985 3 Ob 531/85 Veröff: EvBl 1985/136 S 653 = NZ 1986,84 = ÖA 1986,77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:198... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Bruder des wegen Trunksucht beschränkt entmundigten Wilhelm P., den Bundesbahnbeamten Anton P. zum Beistand des Entmundigten bestellt, obwohl Anton P. erklärt hat, nicht bereit zu sein, dieses Amt zu übernehmen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß. Der Oberste Gerichtshof wies den von Anton P. mit der Begründung: , daß die Untergerichte auf die körperlichen Leiden des Beschwerdeführers und das schwere Kriegsleiden der Frau des Beschwerdeführers sowie... mehr lesen...
Norm: ABGB §195
Rechtssatz: Der Entschuldigungsgrund des § 195 ABGB ist ein "freiwilliger" dh er muß geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 8 Ob 191/64 Entscheidungstext OGH 09.06.1964 8 Ob 191/64 Veröff: SZ 37/80 6 Ob 28/97d Entscheidungstext OGH 26.05.1997 6 Ob 28/97d ... mehr lesen...