Norm: ABGB §143ABGB §166a Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Heranziehung der väterlichen Großeltern des unehelichen Kindes vor den mütterlichen Großeltern nicht gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 7/74 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 3 Ob 7/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0086492 ... mehr lesen...
Karl S ist der außereheliche Vater des Erich W. Dieser wiederum ist der außereheliche Vater des mj Erwin A. Das Erstgericht hat auf Antrag (14. 9. 1971) des Stadtjugendamtes K als des Amtsvormundes dieses Minderjährigen zufolge derzeitiger Uneinbringlichkeit eines Unterhaltes vom Vater des Kindes und infolge Fehlens eines Einkommens der Mutter auf der Grundlage des § 166a ABGB die Unterhaltspflicht des Großvaters väterlicherseits als gegeben angenommen und diesen verpflichtet, ab 15... mehr lesen...
Norm: ABGB §166a Abs2
Rechtssatz: Subsidiäre Unterhaltspflicht des außerehelichen Vaters des außerehelichen Kindesvaters. Das Gesetz will die Großeltern väterlicherseits und mütterlicherseits ohne Einschränkung auf die Herstellung des verwandtschaftlichen Bandes auf Grund ehelicher Geburt bezüglich des primär Unterhaltsverpflichteten zu einer subsidiären Unterhaltsleistung heranzuziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...