Norm
ABGB §166a Abs2Rechtssatz
Subsidiäre Unterhaltspflicht des außerehelichen Vaters des außerehelichen Kindesvaters. Das Gesetz will die Großeltern väterlicherseits und mütterlicherseits ohne Einschränkung auf die Herstellung des verwandtschaftlichen Bandes auf Grund ehelicher Geburt bezüglich des primär Unterhaltsverpflichteten zu einer subsidiären Unterhaltsleistung heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0048346Dokumentnummer
JJR_19720308_OGH0002_0050OB00039_7200000_001