Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Einzelrichter Dr. Becksteiner über die Beschwerde von Herrn A, vertreten durch die B Rechtsanwälte OG in ***, ***, gegen einen behaupteten Bescheid der Stadtgemeinde *** betreffend Änderung des Familiennamens der mj. „C“ auf „D“ folgenden BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist zulässig. Rechtsgrundlagen: §§ 28 und 31 Verwaltungsgerichtsverfahren... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.02.2022 Norm: ABGB §155ABGB §156ABGB §157 Abs3
Rechtssatz: Ist nicht von einer Namensänderung auf Basis des NÄG und damit von einem beim VwG bekämpfbaren Rechtsgestaltungsbescheid der Bezirksverwaltungsbehörde auszugehen, sondern von einer auf das ABGB gestützten und gegenüber dem Standesbeamten abgegebenen Erklärung, [hier: Anwendungsfall nach den §§ 155 Abs 2, 156 Abs 1 ... mehr lesen...