Die Klägerin lieferte im April 1977 an die nun vom beklagten Masseverwalter repräsentierte W. GesmbH & Co (im folgenden kurz: Gemeinschuldnerin) Baustahl im Wert des Klagsbetrages der über Auftrag der T Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im folgenden kurz: Wohnungsbaugesellschaft) für Bauarbeiten am Skigymnasium St verwendet wurde. Zur Sicherung ihrer Forderungen gegen die Gemeinschuldnerin diente der Klägerin ein Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft vom 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IIABGB §1404 Abs2ABGB §1406 Abs2KO §1 Abs1KO §44 Abs1
Rechtssatz: Die zum Zweck der Sicherung der Lieferantenforderung des A getroffene Vereinbarung (nur) zwischen dem Bauunternehmer B und dem Werkbesteller C, daß die in der Rechnung des B gesondert auszuweisenden Materialkosten von C unmittelbar an A zu bezahlen seien, mit der nachfolgenden Abklärung (nur) zwischen C an A, daß dieser Rechnungsteilbetrag demnach mit schuldb... mehr lesen...