Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B44/88 eine Beschwerde gegen den Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 22. September 1987 anhängig, mit welchem H K gemäß §§4 Abs1 und 5 des Schischulgesetzes, LGBl. für Vorarlberg Nr. 39/1984, die Bewilligung zur Führung der Schischule Mellau mit dem Standort/Schischulgebiet Mellau in der Gemeinde Mellau erteilt wurde. Der diesem Bescheid zugrundeliegende Antrag wurde von H K direkt bei der Vorarlberger ... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7050 Schischule
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätStGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung / GesetzMRK Art11ABGB §§825 ffABGB §§830 ffVlbg SchischulG §4Vlbg SchischulG §5Vlbg SchischulG §7Vlbg SchischulG §8Vlbg SchischulG §9ABGB §1175
Leitsatz: Keine iS des Art18 B-VG hinreichende Determinierung des Vbg.
SchischulG für die Rechtsbeziehungen der Inhaber einer
Schischulbewilligung, die gemeinsam die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das bf. Kreditinstitut teilte der Austria Österreichische Versicherungs AG mit Schreiben vom 24. Juli 1973 mit, daß es der Stadtgemeinde Innsbruck die Gewährung von zwei Darlehen in Höhe von insgesamt 42000000 S zugesagt habe und stellte in der Folge nachstehendes Anbot: "Wir laden Sie ein, sich an dieser Darlehensgewährung mit 90%, das sind insgesamt 36900000 S zu beteiligen und stellen Ihnen nachstehendes Treuhandanbot 1.) Die Darlehenszusagen und d... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5ABGB §1175GebührenG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: Gebührengesetz 1957; Feststellung der Gebührenpflicht einer als Gesellschaftsvertrag gewerteten Vereinbarung über eine gemeinsame Darlehensgewährung iS des §33 TP16 Abs1 Z1 litb; keine Denkunmöglichkeit, keine Wil... mehr lesen...