Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1090;ABGB §1165;HGB §1 Abs2 Z5;HGB §425;StVBG §4 Abs2 Satz1;
Rechtssatz: Befördert der Zulassungsbesitzer einer Sattelzugmaschine Güter mit dem Sattelauflieger eines anderen Zulassungsbesitzers in dessen Auftrag, so ist diese Tätigkeit, mag sie auch hinsichtlich der USt und der GewSt im Rahmen einer Organschaf... mehr lesen...