Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in seinem klageabweisenden Teil als Teilurteil; bezüglich des stattgebenden Teiles und der Entscheidung über die Aufrechnungseinrede der Beklagten faßte es einen Aufhebungsbeschluß ohne Rechtskraftvorbehalt. Ferner sprach das Berufungsgericht aus, daß der Wert des von der Bestätigung betroffenen Streitgegenstandes 30.000 S übersteige. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers gegen den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs3 IIIAngG §20 Abs1 II
Rechtssatz: Wird anläßlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein bestimmter Termin nicht genannt und kann der Erklärungsempfänger weder dem Wortlaut noch dem Geschäftszweck der Erklärung entnehmen, daß ausnahmsweise eine Kündigung nicht zum nächsten zulässigen, sondern zu einem späteren Termin beabsichtigt ist, dann wird durch die Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum nächsten zuläss... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BABGB §1158 Abs3 IIIKollVG §2 Abs1
Rechtssatz: Ansprüche eines nicht voll arbeitsfähigen Dienstnehmers, dessen (beschränktes) Dienstverhältnis testamentarisch auf den Übernehmer des Unternehmens (Milchsondergeschäft) überging. Entscheidungstexte 4 Ob 82/54 Entscheidungstext OGH 25.05.1954 4 Ob 82/54 Veröff: SozM IA/e,156 ... mehr lesen...