Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach dem Insolvenz-EntgeltsicherungsG, BGBl. 324/1977, sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gesichert (§1 Abs2). Ausfallgeld gebührt nach §1 Abs3 Z4 (idF der Nov. BGBl. 580/1980) jedoch nicht "für nach Zeiträumen bemessene Ansprüche, insoweit der als Insolvenz-Ausfallgeld begehrte Nettobetrag (§3 Abs3) im Zeitpunkt der Fälligkeit im Tag den zweifachen, in der Woche den vierzehnfachen und im Monat den sechzigfachen Betrag der Höchstbeitragsgrundlage ge... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzABGB §1152ArbVG §97 Abs1ASVG §44 Abs2EStG §68 Abs2IESG 1977 §1 Abs3 Z4 idF BGBl 580/1980 IESG 1977 §3 Abs1 Beachte Kundmachung am 11. Feber 1986 BGBl. 69/1986; Anlaßfall
VfSlg. 10699/1985
Rechtssatz: Insolvenz-EntgeltsicherungsG; §1 Abs3 Z4 begrenzt bloß für nach Zeiträumen bemessene Ansprüche den auf die Zeiteinhe... mehr lesen...