Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge "den §1101 ABGB zur Gänze als verfassungswidrig aufheben und den EUGH mit dieser Problematik wegen Verletzung der EU Grundrechtscharta insbesondere des auch dort geschützten Rechtes auf Eigentum sowie Verletzung der Art41 und 47 EU Grundrechtscharta, Recht auf ordentliche taugliche Verwaltung sowie Recht auf taugliche Rechtsbehelfe durch Vorlage und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdB-VG Art140 Abs1aVfGG §62a Abs1 Z9EO §378ffABGB §1101
Leitsatz: Unzulässigkeit eines Parteiantrags betreffend den neuerlichen Vollzug der pfandweisen Beschreibung gemäß den Bestimmungen der EO infolge Nichtzuständigkeit des VfGH
Rechtssatz: Zurückweisung des Parteiantrags auf Aufhebung des §1101 ABGB. Ebenso wie die urs... mehr lesen...