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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §475;Rechtssatz
Ausführungen dazu, ob das Dach eines Gebäudes sonderrechtsfähig ist und ob der Umstand dass es über die Grundgrenze ragt, bedeutet, dass es - sei es in seiner Gesamtheit oder sei es auch nur hinsichtlich des überragenden Teiles - im Eigentum/Miteigentum der Eigentümer jenes Grundstückes steht, über welches es ragt, sodass dieses Grundstück als "Baugrundstück" im Sinne des § 24 Abs. 3 lit. a iVm § 2 Abs. 1 lit. c Vlbg BauG anzusehen ist.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008060066.X01Im RIS seit
06.10.2008Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009