Norm
ABGB §1159 Abs2Rechtssatz
Macht ein Arbeitnehmer auf Basis der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 1159 Abs 2 ABGB Kündigungsentschädigung geltend, ist er und nicht der beklagte Arbeitgeber für das Nicht-Vorliegen eines "Saisonbetriebs" im Sinne des § 53 Abs 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes behauptungs- und beweispflichtig.Macht ein Arbeitnehmer auf Basis der gesetzlichen Kündigungsfrist des Paragraph 1159, Absatz 2, ABGB Kündigungsentschädigung geltend, ist er und nicht der beklagte Arbeitgeber für das Nicht-Vorliegen eines "Saisonbetriebs" im Sinne des Paragraph 53, Absatz 6, des Arbeitsverfassungsgesetzes behauptungs- und beweispflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134913Im RIS seit
15.10.2024Zuletzt aktualisiert am
15.10.2024