RS OGH 2024/7/30 18ONc2/24z

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Veröffentlicht am 30.07.2024
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Rechtssatz

Ist ein Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters deshalb abzuweisen, weil der Antragsgegner noch vor der Entscheidung einen Schiedsrichter bestellt hat, ist der Antragsgegner zum Kostenersatz verpflichtet, weil er dem Begehren entsprochen hat. Ob der Antrag berechtigt ist, ist in einem solchen Fall nicht zu prüfen.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 30.07.2024 18 ONc 2/24z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134892

Im RIS seit

05.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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