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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EFZGRechtssatz
Gegenstand der Bemessung des Vergütungsanspruchs ist gemäß § 32 Abs. 3 erster Satz EpiG das regelmäßige Entgelt im Sinn des EFZG, worin das sogenannte "Ausfallsprinzip" zum Ausdruck kommt, wonach der Arbeitnehmer während dieser Nichtarbeitszeit einkommensmäßig so gestellt werden soll, als hätte er die ausgefallene Arbeit tatsächlich erbracht (VwGH 24.6.2021, Ra 2021/09/0094; VwGH 21.3.2022, Ra 2021/09/0235).Gegenstand der Bemessung des Vergütungsanspruchs ist gemäß Paragraph 32, Absatz 3, erster Satz EpiG das regelmäßige Entgelt im Sinn des EFZG, worin das sogenannte "Ausfallsprinzip" zum Ausdruck kommt, wonach der Arbeitnehmer während dieser Nichtarbeitszeit einkommensmäßig so gestellt werden soll, als hätte er die ausgefallene Arbeit tatsächlich erbracht (VwGH 24.6.2021, Ra 2021/09/0094; VwGH 21.3.2022, Ra 2021/09/0235).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090020.L03Im RIS seit
11.07.2024Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024