RS Vwgh 2024/6/18 Ra 2024/09/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.2024
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

EFZG
EFZG §3 Abs3
EpidemieG 1950 §32 Abs1 idF 2022/I/195
EpidemieG 1950 §32 Abs2 idF 2022/I/195
EpidemieG 1950 §32 Abs3 idF 2022/I/195
VwGG §35 Abs1

Rechtssatz

Gegenstand der Bemessung des Vergütungsanspruchs ist gemäß § 32 Abs. 3 erster Satz EpiG das regelmäßige Entgelt im Sinn des EFZG, worin das sogenannte "Ausfallsprinzip" zum Ausdruck kommt, wonach der Arbeitnehmer während dieser Nichtarbeitszeit einkommensmäßig so gestellt werden soll, als hätte er die ausgefallene Arbeit tatsächlich erbracht (VwGH 24.6.2021, Ra 2021/09/0094; VwGH 21.3.2022, Ra 2021/09/0235).Gegenstand der Bemessung des Vergütungsanspruchs ist gemäß Paragraph 32, Absatz 3, erster Satz EpiG das regelmäßige Entgelt im Sinn des EFZG, worin das sogenannte "Ausfallsprinzip" zum Ausdruck kommt, wonach der Arbeitnehmer während dieser Nichtarbeitszeit einkommensmäßig so gestellt werden soll, als hätte er die ausgefallene Arbeit tatsächlich erbracht (VwGH 24.6.2021, Ra 2021/09/0094; VwGH 21.3.2022, Ra 2021/09/0235).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090020.L03

Im RIS seit

11.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten