Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Minderheit; Akzeptanz von gesetzmäßigen MehrheitsbeschlüssenRechtssatz
Nach der Rechtsprechung kann die Tatsache der Beschlussfassung durch die Mehrheit der Mitglieder eines PVO entgegen die Meinung der Minderheit allein keine rechtswidrige Geschäftsführung bewirken (VwGH 26.01.2012, 2011/08/101). Diese Rechtslage, wonach die in der Minderheit gebliebenen Mitglieder eines PVO die Beschlussfassung durch die Mehrheit des Ausschusses akzeptieren müssen, weil ansonsten, wie vom Höchstgericht ausgeführt, jede Abstimmung von vornherein ad absurdum geführt würde, bedeutet jedoch nicht, dass auch gesetzwidrige Geschäftsführungshandlungen von den Mitgliedern eines PVO in Kauf genommen werden müssen. Im Verfahren war daher zu prüfen, ob der DA in gesetzwidriger Geschäftsführung seine Stellungnahme zum gegenständlichen Besetzungsverfahren vorbereitet und beschlossen hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A7.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
25.11.2022