RS Vwgh 1973/3/8 1659/71

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Veröffentlicht am 08.03.1973
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Index

Wohnungswesen
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
MietenG §19 Abs2 Z4a
VwGG §13 Z3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1517/56 E 17. Dezember 1957 RS 5

Stammrechtssatz

Bei einer Entscheidung nach § 19 Abs 2 Z 4 a MietenG handelt es sich um einen dinglichen Bescheid, dessen Wirkung sich auch auf den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Baubwerbers und Antragstellers erstreckt, und ist es Zweck dieser Bestimmung die Möglichkeit zu schaffen, im öffentlichen Interesse privat-rechtlich geschützte Rechte des Mieters zu durchbrechen.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971001659.X06

Im RIS seit

13.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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