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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/02/0028 E 13. April 2018 RS 2Stammrechtssatz
Das VwG wird der Anforderung, seine Beurteilung auf ein schlüssiges und widerspruchsfreies Sachverständigengutachten zu stützen, nicht gerecht, wenn es dann, wenn es ein Sachverständigengutachten für nicht schlüssig erachtet, seine fachliche Beurteilung an die Stelle der Sachverständigenbeurteilung
setzt. Vielmehr ist das VwG in einem solchen Fall gehalten, den Amtssachverständigen unter Vorhalt seiner Überlegungen zur Ergänzung seines Gutachtens aufzufordern oder erforderlichenfalls ein weiteres Gutachten einzuholen (vgl. VwGH 29.1.2018, Ra 2017/04/0094).
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenBegründung BegründungsmangelGutachten Beweiswürdigung der BehördeGutachten ErgänzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017070140.L02Im RIS seit
10.07.2019Zuletzt aktualisiert am
10.07.2019