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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1, §75, §84 Abs2Leitsatz
Zurückweisung eines per Fax eingebrachten Verfahrenshilfeantragswegen Nichterfüllung des VerbesserungsauftragsRechtssatz
Fehlende Originalunterschrift des einschreitenden Rechtsanwalts verbesserungsfähiges Formgebrechen; Übermittlung des Verbesserungsauftrags an den zur Einbringung des Antrages bevollmächtigten Rechtsanwalt.
Kein gesondertes Eingehen auf einen Fristerstreckungsantrag (Unzulässigkeit derartiger Anträge bei fristgebundenen Eingaben) sowie auf eine weitere Telefaxeingabe, da zu diesem Zeitpunkt jedenfalls keine Vollmacht seitens des einschreitenden Rechtsanwaltes mehr vorlag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Formerfordernisse, VfGH /Mängelbehebung, VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U2628.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012