Norm
ABGB §1073Rechtssatz
Die Einverleibung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft, bei der ein Vorkaufsrecht einverleibt ist, kann nur gegen den Nachweis bewilligt werden, dass die Liegenschaft dem Vorkaufsberechtigtem zum Kaufe angeboten wurde und dass er von dem Vorkaufsrechte keinen Gebrauch gemacht habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0021839Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2021