Norm
ABGB §1120 BaRechtssatz
Die Vereinbarung des Mieters mit dem Vermieter, daß die gemietete Wohnung unter Mieterschutz stehen soll, schützt den Mieter nicht vor der Kündigung des Käufers des Hauses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0021127Dokumentnummer
JJR_19300108_OGH0002_0010OB01131_2900000_001