Norm
ABGB §294 A1Rechtssatz
Für die Frage, ob eine dauernde Widmung einer Sache als Zubehör vorliege, ist der äußere Tatbestand, der auf den Widmungswillen schließen läßt, und nicht der Wille des Widmenden maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0009875Dokumentnummer
JJR_19370512_OGH0002_0010OB00456_3700000_001