Norm
ABGB §879 BIIgRechtssatz
Der Vermieter kann jederzeit auf einen Kündigungsgrund verzichten, was das Gesetz wortdeutlich in § 20 MG ausspricht, wenn es die Kündigungsgründe des § 19 MG erst nach Ablauf der Bestandzeit wirksam werden lässt, während welcher die Kündigung vertraglich ausgeschlossen war. Ein solcher Verzicht kann auch nicht als sittenwidrig empfunden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0016636Dokumentnummer
JJR_19380426_OGH0002_0030OB00322_3800000_001