Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Zur Auslegung der Begriffe "Dienstwohnung", Naturalwohnung" und "Personalwohnung". Durch die Vergebung einer Personalwohnung durch die ÖBB entsteht kein Mietverhältnis. Wenn ein entlassener Bediensteter der ÖBB gleichzeitig mit der Aufforderung zur Nachzahlung einer erhöhten Wohnungsvergütung für die von ihm benützte Personalwohnung den Räumungsauftrag erhält, kann in der Forderung des erhöhten Entgeltes nicht die Bereitwilligkeit zum Abschluß eines Mietvertrages gelegen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0033407Dokumentnummer
JJR_19530113_OGH0002_0040OB00181_5200000_001