Norm
MieterschutzänderungsV §6 Abs1Rechtssatz
§ 6 Abs 1 MieterschutzänderungV schließt nicht aus, daß bei der Vermietung ausdrücklich oder auch nur stillschweigend Vereinbarungen getroffen werden können, in denen der Vermieter auf die Inanspruchnahme der Mieterschutzfreiheit überhaupt oder während einer gewissen Zeit verzichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0069162Dokumentnummer
JJR_19530128_OGH0002_0020OB00078_5300000_001