Norm
ABGB §523 ARechtssatz
Der Mappendarstellung kommt nicht die Bedeutung einer bücherlichen Eintragung zu. Sie ist nur dazu bestimmt, die Lage der Liegenschaften zu veranschaulichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0049554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2022