Norm
ASVG §333 Abs1Rechtssatz
Das Strafgericht hat dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, bei der sachlichen Beurteilung der Privatrechtsansprüche des verletzten Dienstnehmers gegen den verurteilten Dienstgeber zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 333 Abs 1 ASVG vorliegen (vorsätzliche Verursachung des Arbeitsunfalles).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0085499Dokumentnummer
JJR_19570430_OGH0002_0060OS00052_5700000_001