Norm
ABGB §354 A1Rechtssatz
Eine Räumungsklage ist abzuweisen, wenn die Benützung auf vertraglicher Grundlage erfolgt, wobei es ohne Belang ist, welchem Vertragstypus die Vereinbarung zu unterstellen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0010310Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018