Norm
ZPO §163 Abs2Rechtssatz
Auch die während der Unterbrechung des Verfahrens eingebrachten Rechtsmittelschriften sind dem Gegner gegenüber ohne rechtliche Wirkung und deshalb zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0037150Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2022