Norm
ABGB §863 KRechtssatz
Beantragt im Verfahren über eine Klage auf Zahlung der Versicherungssumme aus der Kraftfahrversicherung ein Teil Vernehmung eines Sachverständigen zur Feststellung der Höhe des Schadens und unterläßt er eine Berufung auf § 14 AKB, so gibt er dadurch zu erkennen, daß er auf das Verfahren vor dem Sachverständigenausschuß verzichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0029459Dokumentnummer
JJR_19650915_OGH0002_0070OB00255_6500000_001