Norm
ZPO §419 ARechtssatz
Ein schutzwürdiges Interesse ist Voraussetzung eines Berichtigungsantrages. Ein solches ist etwa bei falschen Zitierungen, die ohne Belang sind, nicht gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0041630Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2018