Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Rechte und Pflichten aus einer Vereinbarung über die Benützungsregelung gehen im Zweifel nicht auf die Rechtsnachfolger der Miteigentümer über; hiezu bedürfte es einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0013598Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2020