Norm
EKHG §1 IIIBRechtssatz
Wird der Anhänger eines Lastzuges aus der Betriebseinheit gelöst und am Straßenrand abgestellt, so ist ein durch den Anhänger verursachter Unfall bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden. Auf die Dauer der Trennung vom Motorwagen kommt es nicht an.
BGH vom 21.03.1961, VI ZR 88/60; Veröff: Deutsches Autorecht 1961,199 = NJW 1961,1163
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0058408Dokumentnummer
JJR_19680614_OGH0002_0020OB00136_6800000_001