Norm
EO §35 AgRechtssatz
Die Behauptung der Verjährung einer Forderung stellt ebenso eine Einwendung gegen den Anspruch im Sinne des § 35 EO dar wie die Behauptung der Zahlung. Auch sie unterliegt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Eventualmaxime.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0001244Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2015