Norm
ABGB §447Rechtssatz
Eine vom Pächter vereinbarungsgemäß zu leistende Kaution ist weder ein Reugeld noch ein Pönale nach § 1336 ABGB, sondern ein Deckungsfonds zum Ausgleich für allfällige auf Seite des Verpächters eintretende Vermögensnachteile.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011279Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.05.2015