Norm
StPO §281 Abs1 Z4 ARechtssatz
Hat sich der Angeklagte einem Antrag des Staatsanwalts nicht angeschlossen, so kann er dessen Nichtdurchführung nicht mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO rügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099328Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019