RS OGH 1972/9/7 2AZR486/71

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Veröffentlicht am 07.09.1972
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Norm

AngG §7 G
AngG §27 Z3 E3

Rechtssatz

Einem kaufmännischen Angestellten, der während eines Kündigungsschutzprozesses ein eigenes Unternehmen gründet, kann - wenn überhaupt - aus diesem Anlaß dann fristlos gekündigt werden, wenn er damit seinem Arbeitgeber im Sinne des § 60 Abs 1 HGB unerlaubt Konkurrenz macht. Das ist nur der Fall, wenn der Angestellte im Handelszweig des Arbeitgebers tätig wird (Anschluß an BAG 22,344 = AP Nr 4 zu § 60 HGB, ferner BAG vom 12.05.1972, 5 AZR 401/71).

Schlagworte

*D*, Konkurrenzverbot, gesetzlicher Entlassungsgrund, Prozeß, Verfahren, selbständige Tätigkeit, Wettbewerbsverbot, Geschäftszweig

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1972:RS0104468

Dokumentnummer

JJR_19720907_AUSL000_002AZR00486_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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