Norm
AngG §7 GRechtssatz
Einem kaufmännischen Angestellten, der während eines Kündigungsschutzprozesses ein eigenes Unternehmen gründet, kann - wenn überhaupt - aus diesem Anlaß dann fristlos gekündigt werden, wenn er damit seinem Arbeitgeber im Sinne des § 60 Abs 1 HGB unerlaubt Konkurrenz macht. Das ist nur der Fall, wenn der Angestellte im Handelszweig des Arbeitgebers tätig wird (Anschluß an BAG 22,344 = AP Nr 4 zu § 60 HGB, ferner BAG vom 12.05.1972, 5 AZR 401/71).
Schlagworte
*D*, Konkurrenzverbot, gesetzlicher Entlassungsgrund, Prozeß, Verfahren, selbständige Tätigkeit, Wettbewerbsverbot, GeschäftszweigEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1972:RS0104468Dokumentnummer
JJR_19720907_AUSL000_002AZR00486_7100000_002