Norm
ABGB §63 FIRechtssatz
Die Überlassung weiterer Räume zur Benützung während der Dauer des Bestandverhältnisses ist als Ausdehnung des Mietvertrages und nicht als Prekarium anzusehen, wenn sich der Vermieter nicht den jederzeitigen Widerruf ausbedungen hat. (hier: Gartenfläche zur Anbringung eines Schaukastens).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0014305Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018