Norm
ABGB §1444 DbRechtssatz
Bedingung für den Verzicht des Angestellten auf Kündigungsentschädigung gegenüber dem bisherigen Dienstgeber, wenn der neue Dienstgeber den Angestellten "übernehme", ist nur bei Begründung eines normalen Dienstverhältnisses, nicht aber eines solchen nach § 19 Abs 2 AngG wirksam.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Entschädigung, Übernahme, Übertragung, Rechtswirksamkeit, Gültigkeit, Dienstverhältnis auf Probe, Probezeit, Befristung, unbefristet, Ende, Endigung, Beendigung, AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0028294Dokumentnummer
JJR_19730925_OGH0002_0040OB00082_7300000_001