Norm
ZPO §560 ARechtssatz
Für die Rechtswirksamkeit einer gerichtlichen Aufkündigung, über die nach Erhebung von Einwendungen zu entscheiden ist, ist der Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung an den Mieter maßgeblich. Es ist also in einem solchen Fall zuerst zu prüfen, ob der behauptete Kündigungsgrund in diesem Zeitpunkt gegeben war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0044764Dokumentnummer
JJR_19731009_OGH0002_0030OB00173_7300000_001